AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Johanna Mätschke und Katrin Menke GBR

(nachfolgend „AGB“)

Stand: März 2022

Wir, die Johanna Mätschke und Katrin Menke GbR (nachfolgend „Magicwaters“ genannt) bieten Kitesurfreisen sowie Einzel- und Gruppenkurse für Yoga und Kitesurfen nebst dem Verleih von Kitesurf-Equipment an. Diese AGB gelten nur für die von uns durchgeführten Reisen, sämtliche im Zusammenhang mit der Reise angebotenen Einzelleistungen, Einzel- und Gruppenkursen sowie die Überlassung (Verleih/ Vermietung) von Sportgeräten.

Diese AGB werden an den Kunden (nachfolgend auch „Reisenden“ genannt) vor der Buchung übermittelt. Die Bedingungen ergänzen die §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die Art. 250, § 1 ff. des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).

1. Vertragsschluss


  • Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Magicwaters den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Magicwaters in Schrift- oder Textform zustande. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „weiter zur Zahlung“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Magicwaters ist im Fall der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Reisenden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und / oder die Nichtannahme zu begründen.

  • Soweit im Rahmen der Reise Sportkurse angeboten werden, gilt Folgendes:

  • Jeder Reisende bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er über eine ausreichende körperliche Fitness verfügt, um an den praktischen Teilen der Sportkurse teilzunehmen. Dies beinhaltet bei der Teilnahme an Wassersportkursen, insbesondere den Kitesurfkursen, die Fähigkeit, mindestens eine Viertelstunde im Freiwasser schwimmen zu können und auch gesundheitlich in der Lage zu sein, den vereinbarten Kurs mitzumachen. Die Nutzung von Schwimmwesten und Sicherheitsausrüstung, wie Helmen und Prallschutzwesten ist Pflicht.

  • Die Teilnahme ist für Reisende aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen, wenn sie an Herz- und Kreislauf-, schwerwiegenden orthopädischen oder die Schwimmfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankungen leiden.

  • Für Schwangere ist eine Teilnahme an den praktischen Kitesurfeinheiten aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

  • Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Reisenden eine Teilnahme an den Sportkursen und anderen Aktivitäten nicht zu, weil der Zustand eine Gefahr für den Reisenden selbst oder jemanden sonst darstellt, kann Magicwaters den Reisenden von der Teilnahme an Kursen bzw. Aktivitäten ausschließen. Dies betrifft offensichtlich unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehende Kunden.

  • Der Reisende hat bei der Teilnahme an den Sportkursen den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Auf andere Kunden/ Sportler ist zu achten und Rücksicht zu nehmen.

  • Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

  • Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisende eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, die alle wesentlichen Angaben über die von ihm gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, worauf der Kunde hinzuweisen ist, ist Magicwaters an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist das Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.

  • Magicwaters weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Telemedien und Onlinedienste) kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Zahlung

  • Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung der Gesamtpreis fällig.
  • Die Zahlungen sind direkt an den Veranstalter durch Überweisung auf das angegebene Konto zu leisten.

  • Die Kosten im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 5) und Bearbeitungs- und Umbuchungskosten (vgl. Ziffer 6) werden jeweils sofort fällig.

  • Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Reisende auch nach Mahnung mit Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, kann Magicwaters von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Ein Reisemangel liegt dann vor, wenn eine Reiseleistung von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und dadurch ihr Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Magicwaters kann bei Rücktritt vom Reisevertrag infolge des Zahlungsverzuges als Entschädigung Rücktrittskosten entsprechend den Ziffern 5. verlangen.

  • Wenn der Reisende Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leistet, behält sich Magicwaters zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 5,00 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Reisenden unbenommen.

  • Kosten für Nebenleistungen wie das Beschaffen von Visa etc. sind, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.

3. Preise, Leistungen


  • Die Leistungspflichten von Magicwaters ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reisebeschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Magicwaters. Im Fall von Widersprüchen ist die Buchungsbestätigung ausschlaggebend.

  • Soweit im Rahmen der Reise Sportkurse angeboten werden, deren Durchführung von der Witterung abhängt, z. B. Kitesurfkurse, können diese Kurse nur durchgeführt werden, wenn dies die Witterung zulässt. Hierauf hat Magicwaters keinen Einfluss. Für den Fall, dass Kurse wegen der Witterung nicht durchgeführt werden können, begründet dies keine Ansprüche des Kunden auf Durchführung oder Nachholung der Kurse oder auf Minderung des Reisepreises. Soweit zumutbar und möglich, werden ausgefallene Kurse während der Reise nachgeholt.

  • Soweit im Rahmen der Reise oder der Sportkurse durch den Reisenden Sportequipment gemietet oder durch Magicwaters überlassen wird, gilt Folgendes:

  • Der Reisende haftet für schuldhaft verursachte Schäden an dem oder den Verlust des überlassenen Equipments Magicwaters gegenüber auf Schadenersatz.
  • Das Equipment ist bei Übernahme zu überprüfen; Beanstandungen und Mängel sind Magicwaters vor der ersten Nutzung zu zeigen; verursachte Schäden unverzüglich anzuzeigen. Es ist sorgsam zu behandeln.

  • Vor Vertragsschluss kann Magicwaters jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen. Magicwaters wird den Reisenden hierüber vor Abschluss des Vertrages informieren.

  • Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung

  1. Magicwaters bemüht sich, dem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben sind, z. B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Sonderwünsche sind durch Magicwaters nur geschuldet, wenn diese durch Magicwaters in Schrift- oder Textform bestätigt werden.

  2. Für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen können Zusatzkosten erhoben werden, welche Magicwaters dem Kunden vor Bestätigung der Sonderwünsche mitteilt und der Kunde daraufhin die Buchung der Sonderwünsche innerhalb der in der Mitteilung über die Zusatzkosten benannten Frist in Schrift- oder Textform bestätigt.

  • Wenn infolge äußerer Umstände die Durchführung der Reise nur unter Einhaltung von behördlichen Auflagen möglich ist, ist Magicwaters berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Teilnahme an der Reise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Magicwaters unterrichtet den Reisenden rechtzeitig über die für die jeweilige Reise geltenden Auflagen vor Reisebeginn. Auflagen können sein die Übermittlung von Aufenthalts­, Kontakt- und Gesundheitsinformationen – auch ein Impf­, Genesenen­oder Testnachweis – vor Reisebeginn und bei Check­in in der Unterkunft; Durchführung von COVID­19­Tests vor und ggf. während der Reise; Einhaltung von Abständen und Tragen von Masken. Magicwaters ist bei Verstößen gegen geltende Auflagen berechtigt, den Reisenden von der Reise auszuschließen. Im dem Fall, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und /oder für andere erworbene Leistungen. Ersparte Aufwendungen werden jedoch dem Reisenden erstattet.

  • Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Magicwaters bereit und in der Lage war, aus dem Kunden zurechenbaren Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.

4.Preis- und Leistungsänderungen

  • Magicwaters ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der geplanten Aktivitäten und Kursen (vor allem auch aus Sicherheits­ oder Witterungsgründen). Magicwaters wird den Reisenden in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt.

  • Kann Magicwaters die Pauschalreise auf einen nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250, § 3 Nr. 1 des EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, kann Magicwaters rechtzeitig vor Reisebeginn vom Reisenden verlangen, dass er innerhalb einer von dem Reiseveranstalter zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung annimmt oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr erklärt. Magicwaters wird den Reisenden hierüber unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund nach Maßgabe des Art. 250, § 10 EGBGB auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren. Nach Ablauf der von Magicwaters bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung als angenommen, soweit der Reisende nicht den Rücktritt vom Vertrag erklärt hat. Magicwaters kann mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g Abs. 2 BGB wird verwiesen.

  • Magicwaters behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten (wie z.B. Treibstoffkosten) oder der Erhöhung von Abgaben (Hafengebühren, Hafensteuern, etc.) sowie bei Änderung der Wechselkurse unter folgenden Voraussetzungen bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen zu ändern:

  1. Zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin liegen mehr als 30 Tage und

  2. die zur Erhöhung führenden Umstände sind nach Vertragsabschluss eingetreten und waren bis Vertragsschluss für Magicwaters nicht vorhersehbar.

  3. Die Preiserhöhung beschränkt sich auf die Weitergabe der erhöhten Kosten und Abgaben.

  4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Magicwaters den Reisenden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Preiserhöhungen können nur bis zum 31. Tag vor Reisebeginn verlangt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Reisenden.

  5. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % kann Magicwaters von dem Reisenden verlangen, dass er innerhalb einer von Magicwaters zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung über 8 % annimmt oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr erklärt. Nach Ablauf der von Magicwaters bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen, wenn der Reisende nicht den Rücktritt vom Reisevertrag erklärt. Magicwaters kann den Reisenden wahlweise mit dem Angebot der Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g Abs. 2 BGB wird verwiesen.

  6. Magicwaters wird dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einräumen, wenn und soweit sich die zuvor genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Magicwaters führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag von Magicwaters erstattet. Magicwaters darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Magicwaters hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5. Rücktritt durch den Reisenden


  • Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Magicwaters. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

  • Wenn der Reisende von der Reise zurücktritt oder wenn der Reisende die Reise nicht antritt, verliert Magicwaters den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Magicwaters, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von Magicwaters zu vertreten ist und nicht ein Fall unvorhergesehener, außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhe, Naturkatastrophe) vorliegt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen und gewöhnlich zu erwartendem Erwerb durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung (Rücktrittskosten) verlangen.

  • Bei kombinierten Reisen (Übernachtung mit Transferleistung), kann Magicwaters nach der Rücktrittserklärung des Reisenden, die Kosten an den Reisenden weitergeben, die ihm von Dritten in Rechnung gestellt werden. Magicwaters hat dies dem Reisenden unverzüglich mitzuteilen; eine Pauschalierung der Stornokosten erfolgt dann nicht. In diesem Fall wird Magicwaters die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

  • Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn die Reise wegen nicht vom Magicwaters zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

  • Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass Magicwaters im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die pauschalen Rücktrittskosten. Magicwaters bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden pauschalen Rücktrittskosten eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. In dem Fall ist die Entschädigung durch Magicwaters zu beziffern und zu belegen.

  • Magicwaters kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen.

  • Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person:

bis 60. Tag vor Reiseantritt 20 %

ab 59. bis 31. Tag vor Reiseantritt 30 %

ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %

ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 75 %

ab 7. Tag vor Reisebeginn: 90 %


  • Das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Es gilt § 651 e BGB.

  • Bei Teil-Stornierung eines Reiseteilnehmers, der mit einem oder mehreren, anderen Reisenden in einem Doppel-, Familienzimmer, etc. gebucht war, wird für den oder die verbleibenden Reiseteilnehmer ggf. ein Einzelzimmer-Zuschlag oder Aufpreis berechnet, wenn aufgrund der Teil-Stornierung die Doppelzimmerbelegung in eine Einzel-Zimmerbelegung umgebucht werden oder andere Zimmerkategorie-Umbuchung erfolgen muss. Dies gilt auch, wenn die Teilstornierung erst nach Reisebeginn und Nichtantritt erfolgt. Bei Einzelzimmer-Belegung eines Doppelzimmers wird generell ein Aufpreis berechnet, sofern in der Hotelausschreibung nicht ausdrücklich Nur-Einzelzimmer ausgeschrieben und ohne Einzelzimmerzuschlag buchbar sind.

  • Kosten wie z. B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über Magicwaters an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

6.Ersatzperson


Für die Bestimmung einer Ersatzperson durch den Reisenden gilt § 651 e BGB. Bei der Stellung einer Ersatzperson fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR an.

7. Reiseversicherungen


Magicwaters empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter


  • Magicwaters kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Magicwaters vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Magicwaters behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis, wobei Magicwaters sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen muss, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

  • Bei Nichterreichen einer vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl kann Magicwaters vom Reisevertrag zurücktreten, wenn Magicwaters in der jeweiligen Reisebeschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zum welchem dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss. Magicwaters wird dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt ist spätestens bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, bis 48 Stunden bei Reisen, die weniger als 2 Tage dauern, dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird Magicwaters unverzüglich vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

  • Im Fall des Rücktritts von Magicwaters nach Ziffer 8.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung von Magicwaters geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich innerhalb von 14 Tagen zurück.

9. Außergewöhnliche Umstände


Sowohl der Kunde als auch Magicwaters haben das Recht, den Reisevertrag nach § 651h BGB zu kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Übrigen wird auf § 651k BGB verwiesen.



10. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung


  • Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Magicwaters kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

  • Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

  • Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Magicwaters innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Magicwaters verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Er schuldet Magicwaters den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

  • Ist Magicwaters infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Reisenden Gastes auf Minderung und / oder Schadensersatz entsprechend § 651 m BGB bzw. § 651 n BGB aus diesem Reisemangel ausgeschlossen.

11. Beschränkung der Haftung

  • Die Haftung von Magicwaters aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden von Magicwaters nicht schuldhaft verursacht worden ist. Dies gilt auch für die Haftung für die Verletzung vor­, neben­ oder nachvertraglicher Pflichten.

  • Eine Haftung von Magicwaters auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Hat der Reisende gegen Magicwaters Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte erhält.

  • Magicwaters haftet nicht auf Schadenersatz aufgrund von Mängeln, die vom Reisenden verschuldet oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht worden sind. Magicwaters haftet auch nicht auf Schadensersatz für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistung, die lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Besichtigungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden und damit für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung des Reiseveranstalters sind und soweit der jeweilige Schaden für Magicwaters nicht vorhersehbar und vermeidbar war. Etwaige Ansprüche des Reisenden auf Minderung des Reisepreises oder Kündigung bleiben dadurch unberührt.

12. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen


  • Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

  • Sollte es wider Erwarten Grund zur Beanstandung geben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich Magicwaters, der Reiseleitung bzw. dem Ansprechpartner vor Ort mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist Magicwaters, die Reiseleitung bzw. der Ansprechpartner nicht erreichbar, kann der Reisende sich an den Leistungsträger wenden. Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen findet der Reisende im Reiseplan bzw. in den Reiseunterlagen oder in der Leistungsbeschreibung.

13. Fristen / Adressaten / Verjährung und Abtretung

Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.


14. Informationspflichten, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

  • Magicwaters erfüllt die Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651d Abs. 1 BGB (insbesondere informiert er über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Entschädigungen bei Rücktritt, Formblatt für Pauschalreisen, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
  • Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.


15. Beistandspflichten

Befindet sich der Reisende im Falle des § 651k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten, wird Magicwaters ihm unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu gewähren, insbesondere durch:


  1. Bereitstellung geeigneter Informationen
  2. Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischer Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Fern-Kommunikationsverbindungen,
  3. Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten; § 651k Abs. 3 BGB bleibt unberührt.


Hat der Reisende die dem Beistand erfordernden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, kann Magicwaters Ersatz der Aufwendungen verlangen, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.


16. Datenschutz


Magicwaters ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages/ der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass der Reiseveranstalter nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat. Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem Reisenden gegenüber Magicwaters hinsichtlich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten folgende Rechte:


  • Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO,
  • Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO,
  • Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO,
  • Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DSGVO,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO,
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO sowie
  • Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO.


Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an die oben angegebene Adresse von Magicwaters wenden.


https://magicwaters.de/datenschutzerklaerung

17. Streit- und Beilegungsverfahren

  • Magicwaters nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet.

  • Magicwaters weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen werden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/consumers.odr

18. Gerichtsstand

  • Für Klagen des Reisenden gegen Magicwaters ist der Sitz des Veranstalters in Freital maßgeblicher Gerichtsstand.
  • Für Klagen von Magicwaters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Rostock vereinbart.
  • Die vorstehenden Bestimmungen über Rechtswahl und Gerichtsstand gelten nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die Regelungen in diesen Reise-AGB oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.


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