der Franz & Hans GmbH für Reisen der Marke Magicwaters · Arbeitsfassung Stand September 2026 Hinweis: Diese Fassung ist auf Magicwaters-Kitecamps, Kitesurf- und Wingfoilreisen sowie Kitecruises zugeschnitten. Vor der Veröffentlichung sollten insbesondere die tatsächliche Insolvenzabsicherung, reisebezogene Sonderstornobedingungen für Kitecruises und die konkrete steuerliche/vertragliche Gestaltung der Bordkasse abschließend fachanwaltlich bzw. steuerlich geprüft werden.
01
Geltungsbereich und Stellung als Reiseveranstalter
Diese Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für Pauschalreiseverträge zwischen dem Reisenden und der Franz & Hans GmbH, Lange Str. 36, 18055 Rostock, handelnd unter der Marke Magicwaters (nachfolgend „Magicwaters“). Magicwaters ist Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB, soweit eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise als Pauschalreise angeboten oder vereinbart wird. Die ARB gelten insbesondere für von Magicwaters veranstaltete Kitecamps, Kitesurfreisen, Wingfoilreisen, Kitecruises sowie Segel- und Katamaranreisen mit sportlichen, touristischen und gemeinschaftlichen Leistungen. Für einzelne Reiseleistungen, die Magicwaters ausdrücklich nur vermittelt, gelten diese ARB nicht als Veranstalterbedingungen. Ob Magicwaters Veranstalter oder Vermittler ist, ergibt sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung. Zwingende gesetzliche Rechte des Reisenden bleiben unberührt.
02
Vertragsschluss
Grundlage des Vertrags sind die Reiseausschreibung, die vorvertraglichen Informationen, diese ARB sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung. Mit der Buchung bietet der Reisende Magicwaters den Abschluss des Pauschalreisevertrags verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder über ein Online-Buchungssystem erfolgen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung von Magicwaters zustande. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das Magicwaters für die darin genannte Frist gebunden ist. Bucht eine Person für mehrere Reisende, erklärt sie, zur Abgabe der Buchungserklärungen für die weiteren Reisenden bevollmächtigt zu sein. Eine eigene Haftung für deren Zahlungspflichten entsteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Pauschalreiseverträgen besteht grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Gesetzliche Sonderfälle bleiben unberührt.
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Leistungen und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der für die gebuchte Reise maßgeblichen Reisebeschreibung und der Reisebestätigung. Je nach Reise können insbesondere Unterkunft an Land oder an Bord, Kitesurf- oder Wingfoil-Coaching, Segelleistungen, Transfers, Verpflegung, Materialnutzung, Yoga, Mobility, Ausflüge und Community-Aktivitäten enthalten sein. Flüge, Bahnfahrten oder sonstige An- und Abreiseleistungen sind nur Bestandteil der Pauschalreise, wenn sie ausdrücklich als eingeschlossene Leistung ausgewiesen sind. Organisiert der Reisende seine Anreise selbst, trägt er grundsätzlich das Risiko des rechtzeitigen Erreichens des vereinbarten Treffpunkts, soweit Magicwaters keine abweichende Pflicht übernommen hat. Individuelle Wünsche und Nebenabreden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Magicwaters sie ausdrücklich bestätigt.
04
Zahlung, Anzahlung und Insolvenzabsicherung
Nach Vertragsschluss und Übergabe des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheins kann Magicwaters eine Anzahlung von grundsätzlich 20 % des Reisepreises verlangen. Soweit aufgrund besonderer, unmittelbar nach Vertragsschluss fälliger Leistungsträgerkosten eine höhere Anzahlung erforderlich ist, muss dies vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt und sachlich begründet werden. Der Restreisepreis ist grundsätzlich 29 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus einem vertraglich vereinbarten Mindestteilnehmergrund abgesagt werden kann und der Sicherungsschein übergeben wurde. Bei Buchungen innerhalb von 29 Tagen vor Reisebeginn kann der gesamte Reisepreis sofort fällig werden. Zahlungen auf Versicherungen, Visa, individuelle Zusatzleistungen oder sonstige gesondert ausgewiesene Leistungen können abweichend fällig sein. Gerät der Reisende nach Mahnung und angemessener Fristsetzung in Zahlungsverzug, kann Magicwaters nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und Entschädigung verlangen.
05
Leistungsänderungen vor Reisebeginn
Magicwaters darf einzelne Reiseleistungen nach Vertragsschluss ändern, wenn die Änderung unerheblich ist und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt. Über Änderungen wird der Reisende klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger informiert. Bei erheblichen Änderungen wesentlicher Reiseleistungen oder einer zulässigen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8 % gelten die gesetzlichen Rechte des Reisenden. Magicwaters kann dem Reisenden gegebenenfalls eine Ersatzreise anbieten. Schweigt der Reisende innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen.
06
Besonderheiten von Kite-, Wingfoil- und Wassersportreisen
Kitesurfen, Wingfoilen und Segeln sind natur- und wetterabhängige Aktivitäten. Angaben zu Windwahrscheinlichkeit, typischen Windstärken, Temperaturen, möglichen Spots oder geplanten Routen beruhen auf Erfahrungswerten und stellen keine Garantie bestimmter Wetter-, Wind- oder Revierbedingungen dar, sofern diese nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaft vereinbart wurden. Magicwaters schuldet die vereinbarten Reiseleistungen, nicht jedoch eine bestimmte Zahl kitebarer Stunden, eine bestimmte Windstärke, Windrichtung, Wellenhöhe oder einen bestimmten persönlichen Lernfortschritt, soweit dies nicht ausdrücklich Vertragsinhalt geworden ist. Sicherheitsentscheidungen haben Vorrang vor dem geplanten Sportprogramm.
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Wind, Wetter und Anpassung des Sportprogramms
Bei ungeeigneten oder unsicheren Bedingungen können Sporteinheiten zeitlich verschoben, verkürzt, unterbrochen, an einen anderen geeigneten Spot verlegt oder abgesagt werden, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Soweit nach Art der Reise möglich, kann Magicwaters alternative Programminhalte anbieten, etwa Theorie- und Sicherheitstraining, Materialkunde, Videoanalyse, Techniktraining an Land, Yoga, Mobility, SUP, Schnorcheln, Ausflüge oder Community-Aktivitäten. Ob eine wetterbedingte Änderung einen Reisemangel darstellt und welche Rechte hieraus folgen, richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Minderungs-, Abhilfe-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte werden durch diese Klausel nicht ausgeschlossen.
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Sportliche Voraussetzungen und Schwimmfähigkeit
Der Reisende ist verpflichtet, die in der Reisebeschreibung genannten sportlichen Voraussetzungen zu beachten und sein tatsächliches Kite- oder Wingfoil-Level bei der Buchung wahrheitsgemäß anzugeben. Soweit für die jeweilige Reise erforderlich, muss der Reisende sicher schwimmen können und körperlich in der Lage sein, an den gebuchten Aktivitäten teilzunehmen. Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung sollte vor Reisebeginn ärztlicher Rat eingeholt werden. Trainer dürfen das tatsächliche Fahrlevel vor Ort beurteilen, Teilnehmer einer geeigneten Trainingsgruppe zuordnen oder die Teilnahme an einzelnen Sessions aus Sicherheitsgründen beschränken, wenn Bedingungen und individuelles Können nicht zusammenpassen.
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Sicherheitsregeln und Weisungsbefugnisse
Die Reisenden haben sicherheitsbezogene Anweisungen der von Magicwaters eingesetzten Trainer, Guides, Skipper und Crew zu beachten. Dies betrifft insbesondere Kitegröße, Start- und Landeverfahren, Fahrbereiche, Mindestabstände, Materialwahl, Wetterveränderungen, Rescue-Verfahren sowie Beginn, Unterbrechung und Ende einer Session. Ein Teilnehmer kann von einer einzelnen Sportaktivität ausgeschlossen werden, wenn konkrete Umstände die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden. Soweit möglich und zumutbar, wird eine geeignete Alternative angeboten. Diese Regelung begründet keinen allgemeinen Haftungsverzicht des Reisenden.
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Eigenes und bereitgestelltes Material
Eigenes Sportmaterial muss sich in einem für die vorgesehene Nutzung geeigneten und sicheren Zustand befinden. Magicwaters oder die eingesetzten Trainer können die Nutzung bei konkreten Sicherheitsbedenken untersagen. Von Magicwaters oder Partnern bereitgestelltes Material ist sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln. Erkennbare Schäden oder Funktionsstörungen sind unverzüglich zu melden. Für Verlust oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Haftungsregeln sowie gegebenenfalls vor Vertragsschluss wirksam einbezogene besondere Miet- oder Materialbedingungen. Magicwaters kann aus Sicherheitsgründen die Größe oder Art des eingesetzten Materials an die Bedingungen und das Fahrlevel anpassen.
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Besondere Bedingungen für Kitecruises und Katamaranreisen
Bei Kitecruises ist die in der Reisebeschreibung dargestellte Route grundsätzlich ein geplanter Reiseverlauf. Die konkrete Route, Häfen, Marinas, Ankerplätze und Wassersportspots werden unter Berücksichtigung von Wind, Wetter, Seegang, Strömung, nautischen Gegebenheiten, Hafenverfügbarkeit und Sicherheitsaspekten festgelegt. Die Entscheidung über die sichere Führung des Schiffes obliegt dem verantwortlichen Skipper. Sicherheitsbezogene Anweisungen des Skippers sind von allen Personen an Bord zu beachten. Start und Landung von Kites vom Katamaran oder aus dem Wasser erfolgen ausschließlich nach dem von Trainern und Crew festgelegten Verfahren und nach Freigabe. Eigenmächtige Start- und Landemanöver können untersagt werden. Der Reisende muss mit den Besonderheiten des Lebens an Bord rechnen. Hierzu gehören insbesondere begrenzter Stauraum, gemeinsame Aufenthaltsbereiche, kompakte Kabinen und Nasszellen, Ankern statt Hafenübernachtung, Bootsbewegungen und mögliche Seekrankheit. Sicherheitsbedingte Routenänderungen berühren die gesetzlichen Rechte des Reisenden bei erheblichen Änderungen oder Reisemängeln nicht.
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Alkohol, Drogen und beeinträchtigende Substanzen
Die Teilnahme an Kitesurf-, Wingfoil-, Segel-, Dinghy- oder sonstigen sicherheitsrelevanten Aktivitäten setzt ausreichende Reaktions- und Entscheidungsfähigkeit voraus. Bei konkreten Sicherheitsbedenken aufgrund von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen beeinträchtigenden Substanzen können Trainer oder Skipper die Teilnahme an der jeweiligen Aktivität verweigern.
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Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Magicwaters. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Tritt der Reisende zurück, verliert Magicwaters den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung nach § 651h BGB verlangen, soweit kein Fall eines entschädigungsfreien Rücktritts vorliegt.
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Pauschalierte Rücktrittsentschädigung
Für landbasierte Magicwaters-Reisen ohne gesondert ausgewiesene Sonderstornobedingungen gelten folgende Pauschalen, jeweils bezogen auf den Reisepreis: bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn 20 %; vom 29. bis 22. Tag 30 %; vom 21. bis 15. Tag 50 %; vom 14. bis 3. Tag 75 %; ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 90 %; am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt 95 %. Für Kitecruises, Flugleistungen, Sonderangebote, Gruppenreisen oder individuell zusammengestellte Reisen können abweichende Rücktrittspauschalen gelten, wenn diese dem Reisenden vor Vertragsschluss klar mitgeteilt wurden. Dem Reisenden bleibt der Nachweis gestattet, dass Magicwaters kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Magicwaters bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig. Ein gesetzlich entschädigungsfreier Rücktritt bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen, bleibt unberührt.
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Vertragsübertragung auf einen Ersatzreisenden
Der Reisende kann innerhalb angemessener Frist vor Reisebeginn erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine Erklärung spätestens sieben Tage vor Reisebeginn gilt in jedem Fall als rechtzeitig. Magicwaters kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Dies kann bei sportlich anspruchsvollen Reisen insbesondere der Fall sein, wenn ein ausdrücklich vorausgesetztes Fahrlevel oder eine sonstige notwendige Teilnahmevoraussetzung fehlt. Der ursprüngliche Reisende und der Ersatzreisende haften nach den gesetzlichen Vorschriften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten.
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Umbuchungen
Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Soweit Magicwaters auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung ermöglicht, kann bis zum Beginn der zweiten Rücktrittsstufe ein Bearbeitungsentgelt von 50 EUR zuzüglich tatsächlich entstehender Mehrkosten verlangt werden. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere die Vertragsübertragung nach § 651e BGB, bleiben unberührt.
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Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung. Magicwaters wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit dies möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Gesetzliche Ansprüche bei Reisemängeln oder bei nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung bleiben unberührt.
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Mindestteilnehmerzahl
Magicwaters kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung ausdrücklich genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dort zugleich die Rücktrittsfrist angegeben ist. Der Rücktritt muss dem Reisenden innerhalb der vereinbarten Frist zugehen und spätestens innerhalb der gesetzlichen Höchstfristen erfolgen: 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als sechs Tagen, sieben Tage bei Reisen von zwei bis höchstens sechs Tagen und 48 Stunden bei Reisen von weniger als zwei Tagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, erstattet.
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Rücktritt von Magicwaters wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände
Magicwaters kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Magicwaters aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklärt. Bereits geleistete Zahlungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet.
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Verhalten des Reisenden und Vertragsbeendigung
Magicwaters kann den Reisevertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen, wenn ein Reisender ungeachtet einer Abmahnung den Reiseablauf nachhaltig stört, andere Personen erheblich gefährdet oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, das eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie offensichtlich erfolglos wäre oder ein sofortiges Handeln aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Bei schweren Sicherheitsverstößen kann unabhängig von einer Vertragsbeendigung die Teilnahme an einzelnen Sport- oder Bordaktivitäten untersagt werden.
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Mitwirkungspflichten und Mängelanzeige
Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich Magicwaters oder der in den Reiseunterlagen benannten Kontaktstelle anzuzeigen und, soweit möglich, Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Anzeige, können gesetzliche Ansprüche eingeschränkt sein, soweit Magicwaters wegen der fehlenden Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte. Der Reisende hat bei auftretenden Störungen im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken und Schäden möglichst gering zu halten.
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Reiseunterlagen und Dokumente
Der Reisende hat Magicwaters unverzüglich zu informieren, wenn erforderliche Reiseunterlagen nicht innerhalb der angekündigten Frist zugehen. Vor Reisebeginn stellt Magicwaters die gesetzlich erforderlichen Informationen zu Abreisezeiten, Check-in, Anschlussverbindungen und sonstigen Reisedokumenten zur Verfügung, soweit diese Bestandteil der gebuchten Reise sind.
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Haftung
Die vertragliche Haftung von Magicwaters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist nach Maßgabe des § 651p BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sporttypische Risiken werden nicht durch einen pauschalen Haftungsausschluss auf den Reisenden verlagert. Die Verpflichtung des Reisenden zur Beachtung von Sicherheitsregeln und wahrheitsgemäßen Angaben über sein Können bleibt hiervon unberührt.
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Fremdleistungen und vermittelte Leistungen
Für Leistungen, die in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung eindeutig als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind und nicht Bestandteil der Pauschalreise sind, haftet Magicwaters nicht als Reiseveranstalter. Die bloße Benennung eines externen Leistungsträgers genügt hierfür nicht, wenn die Leistung nach den gesetzlichen Regeln Bestandteil der Pauschalreise ist.
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Reiseversicherungen
Magicwaters empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Rücktransport. Für Kitesurf- und Wingfoilreisen sollte zudem geprüft werden, ob die private Haftpflicht- und Unfallversicherung die ausgeübten Wassersportarten und gegebenenfalls Leihmaterial umfasst.
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Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Magicwaters informiert vor Vertragsschluss über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich ungefährer Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, soweit gesetzlich erforderlich. Der Reisende ist für die Einhaltung der für ihn persönlich geltenden Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich, soweit Magicwaters keine Pflichtverletzung bei der Information trifft.
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Flugleistungen
Soweit Flugleistungen Bestandteil der Pauschalreise sind, informiert Magicwaters nach den gesetzlichen Vorschriften über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Änderungen werden mitgeteilt, sobald sie bekannt sind. Vom Reisenden selbst gebuchte Flüge sind keine Reiseleistung von Magicwaters, sofern sie nicht ausdrücklich in den Pauschalreisevertrag einbezogen wurden.
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Gepäck und Sportgepäck
Der Reisende hat Vorgaben von Fluggesellschaften, Transferunternehmen, Unterkünften und Schiffen zu Gewicht, Abmessungen und Verpackung von Reise- und Sportgepäck zu beachten. Besondere Transportkosten für Kite-, Wingfoil- oder Foilgepäck sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Schäden oder Verlust sind unverzüglich gegenüber dem zuständigen Leistungsträger und Magicwaters anzuzeigen. Besondere gesetzliche oder internationale Ausschlussfristen bleiben unberührt.
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Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von Magicwaters im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der Reise erforderlich ist. Daten können an Leistungsträger, Beförderungsunternehmen, Unterkünfte, Versicherer oder Behörden übermittelt werden, soweit dies für die Reise erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Magicwaters.
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Verbraucherstreitbeilegung
Franz & Hans GmbH ist derzeit weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Ein Hinweis auf die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform erfolgt nicht, da die zugrunde liegende EU-Regelung und die Plattform seit Juli 2025 nicht mehr fortgeführt werden.
31
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften entgegenstehen. Für Klagen von Magicwaters gegen Reisende gilt deren Wohnsitz, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland kann Rostock als Gerichtsstand vereinbart werden.
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Reiseveranstalter und Schlussbestimmungen
Reiseveranstalter: Franz & Hans GmbH handelnd unter der Marke Magicwaters Lange Str. 36 18055 Rostock Deutschland Telefon: +49 (0)160 97 33 00 14 E-Mail: info@magicwaters.de Geschäftsführer: Lars Pastoor Sollten einzelne Bestimmungen dieser ARB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt. Stand: September 2026
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